LSFB
Landesanstalt Schienen­fahrzeuge Berlin

Die LSFB

Die Länder Berlin und Brandenburg schreiben aktuell die Schienenpersonennahverkehrsleistungen auf den Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn des Berliner S-Bahn-Netzes sowie die Lieferung und Instandhaltung der hierfür erforderlichen Schienenfahrzeuge (Neufahrzeuge) losweise in einem wettbewerblichen Verfahren aus.

Die Landesanstalt für Schienenfahrzeuge (LSFB) überwacht die Entwicklung und den Bau der Fahrzeuge sowie der dafür zu errichtenden oder umzubauenden Werkstätten. Die LSFB wird nach Abnahme der Neufahrzeuge die Eigentümerin und überlässt diese den bzw. dem bezuschlagten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Nutzung. Dadurch soll eine Monopolsituation ausgeschlossen werden, um die kontinuierliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung der Metropolregion Berlin/Brandenburg mit Leistungen des S-Bahn-Verkehrs zu gewährleisten.

Ein Zug der S-Bahn fährt in eine Station ein
Ein Zug der S-Bahn steht in einem Bahnhof

Die Landesanstalt wird nach Lieferung der Fahrzeuge die Instandhaltung überwachen, um den Werterhalt langfristig zu sichern. Dabei wird sich die Betätigung der Landesanstalt auf die Verwaltung und Nutzungsüberlassung des erworbenen Vermögens an Dritte als Betreiber beschränken.

Die Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises erfolgt teilweise aus dem der Landesanstalt aus Eigenmitteln des Landes Berlin zur Verfügung gestellten Eigenkapital und überwiegend durch Aufnahme langfristiger Kredite durch die Landesanstalt. Das Land Berlin garantiert während der Kreditlaufzeit mittelbar über die Gewährträgerhaftung die Zahlung des Kapitaldienstes. Die Refinanzierung erfolgt mittels kostendeckender Entgelte im Rahmen der Nutzungsüberlassung an das oder die EVU.

Grundlage für die LSFB ist das am 17. Mai 2021 erlassene Gesetz über die Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB-Errichtungsgesetz – LSFBG). Weitere Details wurden am 11. April 2022 in der Satzung festgelegt.

Zeitplan

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2018

Vorinformation &
Markterkundung

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2020

Start der
Ausschreibung

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2022

Aufforderung zur
Abgabe eines
finalen Angebots

Fakten

Hier sollen die Fahrzeuge fahren

Zuggruppenkonzept 2030 Teilnetz Stadtbahn - öffnet in vergrößerter Ansicht

Teilnetz Stadtbahn

  • S3 (Charlottenburg – Erkner)
  • S5 (Westkreuz – Strausberg Nord)
  • S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde)
  • S75 (Spandau – Wartenberg)
  • S9 (Flughafen BER – Spandau)
Zuggruppenkonzept 2030 Teilnetz Nord-Süd - öffnet in vergrößerter Ansicht

Teilnetz Nord-Süd

  • S1 (Oranienburg – Wannsee)
  • S15 (Frohnau – Hauptbahnhof)
  • S2 (Bernau – Blankenfelde)
  • S21 (Gartenfeld – Hauptbahnhof)
  • S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt)
  • S8 (Hohen Neuendorf – Wildau)
  • S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER)
  • S86 (Buch – Grünau)

Hauptpartner

  • Logo des Landes Berlin
  • Logo des Landes Brandenburg
  • VBB-Logo (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg)

Häufig gestellte FragenFAQ

Die LSFB ist ein zentraler Baustein des laufenden S-Bahn-Vergabeverfahrens für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn. Nach Zuschlag tritt die LSFB in die abgeschlossenen Verträge ein und übernimmt damit die Beschaffung der Neufahrzeuge für die Länder Berlin und Brandenburg. Zu diesem Zweck übernimmt die LSFB folgende Aufgaben:

  • (Vor-)Finanzierung der Fahrzeuge,
  • Begleitung bzw. Überwachung der Fahrzeug- und Werkstattkonstruktion und
  • Bereitstellung bzw. Verpachtung von geeigneten Grundstücken zur Errichtung von Werkstattanlagen

Nach erfolgter Lieferung und Abnahme der Fahrzeuge ist die LSFB Eigentümerin dieser Fahrzeuge und stellt sie dem/den zukünftigen Betreiber/n zur Nutzung zur Verfügung. In dieser Phase wird die LSFB die Instandhaltung der Fahrzeuge überwachen.

Zudem kann die Landesanstalt auf ihren oder im unmittelbaren oder mittelbaren Landeseigentum befindlichen Grundstücken errichtete Serviceeinrichtungen in ihr Eigentum übernehmen und entsprechenden Betreibern zur Nutzung überlassen.

Die Ziele sind:

  1. Reduzierung der Kosten für die Beschaffung der neuen Schienenfahrzeuge. Dies ist aus folgenden Gründen möglich: a) die LSFB als Anstalt öffentlichen Rechts kann zu Kommunalkreditkonditionen deutlich günstiger finanzieren, b) Wegfall von entsprechenden Gewinnaufschläge der bietenden Firmen auf den Fahrzeugpreis sowie c) Reduzierung der Risikoaufschläge, da es für die Verkehrsunternehmen kein Weiternutzungsrisiko gibt. Verkehrsverträge laufen nur 15 Jahre. Die Nutzungsdauer der Fahrzeug beträgt mindestens ca. 30 Jahre.
  2. Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität und Verfügbarkeit der Fahrzeuge über die gesamte Nutzungsdauer, da die LSFB im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg der Eigentümerin der Fahrzeuge ist
  3. Vermögensaufbau, der dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger und zukünftiger Generationen zugutekommt. Bisher wurde die Fahrzeuge über 15 bis 30 Jahr über Verkehrsverträge finanziert. Im Anschluss waren die Fahrzeuge komplett finanziert und gehörtem nicht dem Land, das deren Beschaffung finanzierte.
  4. Erweiterung des Gestaltungsspielraums des Landes bei der Konzeption des Verkehrsangebots und Verringerung der Abhängigkeit der Länder Berlin und Brandenburg von einem fremden Fahrzeugeigentümer.

Gleichzeitig reduziert die LSFB die möglichen Risiken für bietende Verkehrsunternehmen. Dazu gehören Beschaffungs-, Finanzierungs- und Weiterverwendungsrisiken. Damit erleichtert die LSFB den Verkehrsunternehmen die Beteiligung an der laufenden und den künftigen Betriebsvergaben. Somit wird eine freier Wettbewerb unterstützt.

Für die Tätigkeit der LSFB maßgeblich relevant sind das LSFB-Errichtungsgesetz , sowie die Satzung der LSFB.

Die Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises erfolgt teilweise aus dem der Landesanstalt aus Eigenmitteln des Landes Berlin zur Verfügung gestellten Eigenkapital und überwiegend durch Aufnahme langfristiger Kredite durch die Landesanstalt. Das Land Berlin garantiert während der Kreditlaufzeit mittelbar über die Gewährträgerhaftung die Zahlung des Kapitaldienstes. Die Refinanzierung erfolgt mittels kostendeckender Entgelte im Rahmen der Nutzungsüberlassung an das oder die EVU.

Im Aufsichtsrat der LSFB sind folgenden Senatsverwaltungen vertreten. Diese besetzen teilweise auch die Gewährträgerversammlung. Zusätzlich wird es einen Beirat geben.

  • Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)
  • Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin)
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW)
  • Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA)

Weitere Partner sind das Land Brandenburg/Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) sowie die bezuschlagten Unternehmen.

Gleichzeitig steht die LSFB im Erfahrungsaustausch mit anderen Aufgabenträgern aus anderen Bundesländern, die ebenfalls eigene Fahrzeuge angeschafft haben oder derzeit anschaffen.

Das sind die Senatorinnen und Senatoren der folgenden Senatsverwaltungen:

  • Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)
  • Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin)
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe)
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW)

Es geht um die Ausschreibung für die Teilnetzte Nord-Süd und Stadtbahn. Das betrifft folgende Linien:

  • S1 (Oranienburg – Wannsee)
  • S15 (Frohnau – Hauptbahnhof)
  • S2 (Bernau – Blankenfelde)
  • S21 (Gartenfeld – Hauptbahnhof)
  • S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt)
  • S3 (Charlottenburg – Erkner)
  • S5 (Westkreuz – Strausberg Nord)
  • S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde)
  • S75 (Spandau – Wartenberg)
  • S8 (Hohen Neuendorf – Wildau)
  • S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER)
  • S86 (Buch – Grünau)
  • S9 (Flughafen BER – Spandau)
  • Gemäß der aktuell geltenden Satzung der LSFB sind die Aufgaben der Landesanstalt auf die Beschaffung und Nutzungsüberlassung von Schienenfahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr in Berlin und im Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) beschränkt.

    Nein. Die Tätigkeiten der LSFB sind auf die Finanzierung, Beschaffung und Überwachung von Schienenfahrzeugen beschränkt. Eine eigene aktive Betätigung im Schienenpersonennahverkehr oder in der Durchführung von Service- oder Werkstattleistungen für die Fahrzeuge ist gesetzlich nicht vorgesehen.

    LSFB-Logo Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin – AöR

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